Phase 02, Sachverhaltsaufklärung
ERMITTLUNG
Die Ermittlungsphase dient der vollständigen Aufklärung des Sachverhalts vor einer Anklageerhebung. Hier werden Beweise gesichert, Zeugen vernommen und der Beschuldigte angehört.
Ermittlungsleitung
Jede Ermittlung wird von einem Ermittlungsführer geleitet. Dies ist in der Regel ein Shock Trooper ab Rang Sergeant oder ein erfahrener LEO. Der Ermittlungsführer trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Neutralität der Ermittlung. Bei schweren Fällen (Level 6+) wird zusätzlich ein Aufsichtsführender (mindestens Lieutenant) eingesetzt.
Beschuldigtenvernehmung
Die Vernehmung des Beschuldigten folgt strikten Regeln: • Erst nach erfolgter Belehrung (siehe § 3.3) zulässig • Mindestens ein zweiter Trooper / LEO als Zeuge anwesend • Vollständige Aufzeichnung per Holo-Recorder oder schriftlichem Protokoll • Keine Suggestivfragen, keine Drohungen, keine Zusicherungen außerhalb des Gesetzes • Pausen auf Wunsch des Beschuldigten zu gewähren (alle 90 Minuten obligatorisch) • Maximaldauer 4 Stunden pro Vernehmungssitzung Der Beschuldigte hat das Recht, jederzeit einen Anwalt oder Verteidiger-Supervisor hinzuziehen zu lassen, die Vernehmung wird dann unterbrochen.
Zeugenvernehmung
Zeugen werden grundsätzlich einzeln und unabhängig voneinander befragt, um gegenseitige Beeinflussung zu vermeiden. Dabei gilt: • Zeugen sind zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet (§ 2.4 RStGB) • Falsche Zeugenaussage = Level-4 Straftat • Verweigerung der Aussage = Level-2 Straftat • Zeugnisverweigerungsrecht besteht NUR bei direkten Familienangehörigen und gegenüber dem eigenen Vorgesetzten in Befehlsketten • Aussagen werden vollständig protokolliert und vom Zeugen unterzeichnet • Jeder Zeuge erhält die Möglichkeit, das Protokoll vor Unterzeichnung durchzulesen oder vorlesen zu lassen
Beweissicherung und Beweisarten
Beweise werden in vier Hauptkategorien eingeteilt: 1. SACHBEWEISE: Gegenstände, Waffen, Substanzen am Tatort. Werden in versiegelten Asservatenkammern gelagert und mit eindeutiger Kennung (Asservaten-Nr.) versehen. 2. DIGITALE BEWEISE: Holo-Aufnahmen, Kommunikationsdaten, Datenpadd-Inhalte. Müssen mit kryptographischem Hash gesichert und in Original und Arbeitskopie aufbewahrt werden. 3. ZEUGENAUSSAGEN: Protokollierte Aussagen unter Wahrheitspflicht. 4. SACHVERSTÄNDIGENAUSSAGEN: Gutachten von Fachpersonen (Medics, Forensiker, Tech-Spezialisten). Jedes Beweismittel ist mit einer lückenlosen Chain of Custody zu versehen, wer es wann von wem übernommen hat. Eine Lücke in der Chain führt zur Unverwertbarkeit.
Untersuchungshaft
Während der Ermittlung kann der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen werden, wenn: • Fluchtgefahr besteht • Verdunkelungsgefahr besteht (Beeinflussung von Zeugen / Beweisen) • Wiederholungsgefahr besteht • Eine erhebliche Tat (ab Level 5) vorliegt Die Anordnung erfolgt durch den Ermittlungsführer mit Bestätigung eines Lieutenants oder höher. Die Untersuchungshaft ist auf maximal 7 RP-Tage begrenzt, danach muss entweder Anklage erhoben oder der Beschuldigte freigelassen werden.
Rechte des Beschuldigten in der Ermittlung
Der Beschuldigte hat während der gesamten Ermittlung folgende Rechte: • Schweigen ohne Nachteil im Verfahren • Anwaltlichen Beistand zu jeder Befragung • Akteneinsicht durch seinen Verteidiger • Eigene Beweisanträge stellen (z. B. Zeugen benennen, Sachverständige anfordern) • Information über jeden neuen Tatvorwurf • Beschwerde gegen rechtswidrige Ermittlungsmaßnahmen an die Aufsichtsführung • Beantragung der Haftprüfung bei Untersuchungshaft Die Verletzung dieser Rechte kann zur Einstellung des Verfahrens oder zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen.
Abschluss der Ermittlung
Die Ermittlung endet mit einem Abschlussbericht. Dieser enthält: • Zusammenfassender Sachverhalt • Beweislage mit Bewertung • Empfehlung: Anklage / Einstellung mangels Tatverdachts / Einstellung wegen Geringfügigkeit • Vorgeschlagener Paragraph und Strafrahmen Der Abschlussbericht wird vom Ermittlungsführer und dem Aufsichtsführenden unterzeichnet und an die anklagende Stelle (Staatsanwaltschaft / Schicht-Kommandant) weitergeleitet. Diese entscheidet binnen 72 RP-Stunden über die Anklageerhebung.