Phase 06, Strafvollzug
VOLLSTRECKUNG
Mit Rechtskraft des Urteils beginnt die Vollstreckung. Die Strafe wird tatsächlich verbüßt und die Vollstreckung dokumentiert.
Vollstreckende Stelle
Je nach Strafart ist eine andere Stelle für die Vollstreckung zuständig: • HE (Haft-Einheiten): Sicherungsabteilung der Shock Trooper im Hauptquartier-Detention • DIENSTSTRAFEN: Direkte Vorgesetzte des Verurteilten • AMTSENTHEBUNGEN: Der Senat oder der zuständige Ministerausschuss • GELDSTRAFEN: Republikanische Finanzbehörde mit Pfändungsrecht • AUSWEISUNG: Hafenamt und Customs (republikanische Grenzkontrolle) • EXEKUTION: Sonderkommando der Shock Trooper, ausschließlich nach Bestätigung durch den Senatsausschuss Jede vollstreckende Stelle muss eine Vollzugsmeldung zurück an das Tribunal senden.
Antritt der Haft
Bei Verurteilung zu HE läuft die Vollstreckung wie folgt ab: 1. Übergabe des Verurteilten an die Sicherungsabteilung mit Vollzugsschein 2. Aufnahme: Personalien, Foto, biometrische Erfassung, Kontrolle persönlicher Effekten 3. Belehrung über Haftordnung und Rechte während der Haft 4. Zuweisung zu einer Haftzelle (Einzel- oder Mehrpersonenzelle je nach Verurteilung) 5. Aushändigung der Häftlingskleidung 6. Beginn der HE-Zählung ab dem Aufnahmezeitpunkt Untersuchungshaft wird auf die HE angerechnet (1:1).
Rechte während der Haft
Auch in Haft hat der Verurteilte Rechte: • Mindestens 1 Stunde Hofgang täglich • Mindestens 2 Mahlzeiten täglich • Recht auf ärztliche Versorgung • Recht auf Besuch eines Anwalts ohne Aufsicht • Recht auf Familienbesuch (mindestens 1× wöchentlich, 30 Minuten, mit Aufsicht) • Recht auf schriftliche Beschwerde an die Haftaufsicht • Recht auf Antrag auf vorzeitige Entlassung nach Verbüßung von 2/3 der Strafe (außer bei Level 8+) Verletzungen dieser Rechte können vor der Haftaufsicht oder im Rahmen einer Beschwerde geltend gemacht werden.
Pflichten während der Haft
Der Häftling ist verpflichtet: • Den Anweisungen der Wachen Folge zu leisten • An zugewiesenen Arbeitsdiensten teilzunehmen (sofern gesundheitlich möglich) • Die Haftordnung einzuhalten • Bei Befragungen wahrheitsgemäß auszusagen, wenn er sich nicht selbst belastet • Mitgefangene nicht zu bedrohen, zu verletzen oder anzustacheln Verstöße können zu Disziplinarstrafen innerhalb der Haft führen (Hofgangentzug, Isolationshaft, Verlängerung um bis zu 5 HE).
Vorzeitige Entlassung und Begnadigung
Vor Ablauf der vollen HE kann ein Häftling unter folgenden Bedingungen vorzeitig entlassen werden: • Antrag nach Verbüßung von 2/3 der Strafe (außer Level 8+) • Positive Führung in der Haft • Glaubhafte Reue und Sozialprognose • Kein laufendes weiteres Verfahren Eine Begnadigung kann der Senat in Ausnahmefällen aussprechen, typischerweise bei Staatsanlässen oder bei nachträglich erwiesener Unverhältnismäßigkeit. Die Begnadigung beendet die Vollstreckung mit sofortiger Wirkung, hebt aber das Urteil selbst nicht auf.
Abschluss der Vollstreckung
Nach vollständiger Verbüßung wird der Verurteilte entlassen: • Aushändigung seiner persönlichen Effekten • Ausstellung eines Entlassungsscheins mit Datum und verbüßter Strafe • Belehrung über Wiederholungstaten und deren Konsequenzen • Eintrag im Strafregister (bleibt 5 RP-Jahre bei Level 1,4 bestehen, dauerhaft bei Level 5+) • Bei Soldaten/Beamten: ggf. Meldung an die personalführende Stelle Mit Aushändigung des Entlassungsscheins ist das Verfahren in der Vollstreckungsphase abgeschlossen und der Verurteilte gilt wieder als regulärer Bürger der Republik, vorbehaltlich des Strafregistereintrags.