Phase 04, Die Hauptverhandlung
VERHANDLUNG / TRIBUNAL
Das Tribunal ist die mündliche Hauptverhandlung. Hier werden Beweise vorgelegt, Zeugen befragt, die Verteidigung gehört und die Schuldfrage geklärt.
Mindestbesetzung des Tribunals
Ein Tribunal ist nur beschlussfähig mit folgender Mindestbesetzung: • 1× VORSITZENDER RICHTER (mindestens Rang Captain oder Senatsbevollmächtigter) • 1× ANKLAGEVERTRETER (Schichtleiter, Staatsanwalt oder beauftragter Offizier) • 1× VERTEIDIGER (Anwalt bei Zivilisten / Supervisor oder höherer Vorgesetzter bei Militärs) • 1× ANGEKLAGTER (persönliche Anwesenheit pflicht, außer bei nachgewiesener Krankheit) • 1× PROTOKOLLANT (Trooper / LEO ohne Beteiligung am Fall) Bei Level 7+ kommt eine ZWEITE RICHTERPERSON als Beisitzer hinzu. Bei Level 10 ist ein DREIER-KOLLEGIUM (Vorsitzender + 2 Beisitzer) zwingend. Fehlt eine dieser Personen, ist das Tribunal zu vertagen.
Ablauf der Verhandlung
Das Tribunal folgt einer festen Reihenfolge: 1. ERÖFFNUNG: Vorsitzender stellt Beteiligte fest, prüft Anwesenheit, fragt nach Ablehnungsanträgen. 2. VERLESUNG DER ANKLAGE: Anklagevertreter verliest die Anklageschrift vollständig. 3. ÄUSSERUNG DES ANGEKLAGTEN: Erste Stellungnahme zur Anklage (Geständnis, Bestreiten, Schweigen). 4. BEWEISAUFNAHME: Vorlage aller Beweismittel, Zeugenbefragung (siehe nächster Abschnitt). 5. SCHLUSSVORTRÄGE: Erst Anklage, dann Verteidigung. Letztes Wort hat der Angeklagte. 6. BERATUNG: Richter zieht sich zurück (bei Kollegium: gemeinsame Beratung). Mindestdauer 15 RP-Minuten. 7. URTEILSVERKÜNDUNG: Schuldspruch oder Freispruch, ggf. Strafmaß und Begründung. Die Verhandlung wird vollständig protokolliert.
Sprechrechte, wer darf wann sprechen?
Eine strenge Reihenfolge der Sprechrechte ist einzuhalten: • Der VORSITZENDE leitet die Verhandlung. Er erteilt und entzieht das Wort. • Während der ANKLAGE-Vorträge spricht ausschließlich der Anklagevertreter. Verteidigung darf NICHT unterbrechen, sondern nur Einsprüche melden (z. B. ein gerufenes „Einspruch, Vorsitzender, Suggestion!“). • Während der VERTEIDIGUNGS-Vorträge gilt das umgekehrt. • Der ANGEKLAGTE darf jederzeit das Wort beantragen, der Vorsitzende entscheidet, ob es ihm erteilt wird. • ZEUGEN sprechen nur, wenn sie aufgerufen wurden, und nur zu ihren Wahrnehmungen, keine Wertungen. • Das LETZTE WORT vor der Urteilsberatung gehört ZWINGEND dem Angeklagten. Es darf nicht verkürzt werden. Missachtung der Sprechordnung kann mit einer Sitzungsstrafe (bis zu Level 2) belegt werden.
Vorlage von Beweisen im Tribunal
Beweise dürfen nur vorgelegt werden, wenn: • Sie in der Anklageschrift gelistet oder vom Tribunal nachträglich zugelassen wurden • Die Chain of Custody lückenlos ist • Sie nicht durch Rechtsverstöße erlangt wurden (vgl. Belehrungspflicht) • Der Verteidigung Gelegenheit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde Ablauf der Vorlage: 1. Der vorlegende Vertreter (Anklage oder Verteidigung) kündigt das Beweisstück an 2. Das Stück wird in die Mitte des Tribunalraums gebracht / als Holo dargestellt 3. Beide Seiten dürfen es prüfen 4. Der Vorsitzende protokolliert die Vorlage 5. Erst danach darf darauf in den Vorträgen Bezug genommen werden Nicht vorab gelistete Beweise (sog. Überraschungsbeweise) können vom Tribunal abgelehnt werden, wenn die Verteidigung keine angemessene Vorbereitungszeit hatte.
Zeugenbefragung
Zeugen werden einzeln aufgerufen. Andere Zeugen verlassen den Raum, bis sie an der Reihe sind. Die Befragung verläuft in drei Schritten: 1. HAUPTBEFRAGUNG durch die Partei, die den Zeugen benannt hat 2. KREUZBEFRAGUNG durch die Gegenseite 3. NACHFRAGEN durch den Vorsitzenden und ggf. Beisitzer Der Zeuge wird vor der Aussage erneut auf die Wahrheitspflicht hingewiesen. Suggestivfragen sind in der Hauptbefragung verboten, in der Kreuzbefragung eingeschränkt zulässig. Antworten müssen vollständig und ohne Wertung erfolgen. Ein Zeuge kann nur dann ausnahmsweise schriftlich aussagen, wenn persönliche Anwesenheit unmöglich ist (Tod, akute Verletzung, geheime Mission). In diesem Fall muss seine schriftliche Aussage von zwei Offizieren beglaubigt sein.
Beratung und Beweiswürdigung
Nach Abschluss der Beweisaufnahme zieht sich der Richter (oder das Kollegium) zur Beratung zurück. Maßstab für die Beweiswürdigung ist die FREIE ÜBERZEUGUNGSBILDUNG: • Der Richter ist an keine festen Beweisregeln gebunden, sondern entscheidet nach Gesamtschau • Im ZWEIFEL ist FÜR den Angeklagten zu entscheiden (in dubio pro reo) • Ein Geständnis allein genügt NICHT, wenn keine weiteren Beweise es stützen • Bei Kollegium: Mehrheitsentscheidung. Bei Stimmengleichheit: Entscheidung für den Angeklagten Das Beratungsergebnis wird im Urteil schriftlich begründet.
Tribunal-Disziplin
Während der Verhandlung gilt absolute Tribunal-Disziplin: • Aufstehen beim Eintritt des Vorsitzenden • Anrede „Vorsitzender“ oder „Captain/Major/Senator [Name]“ • Keine Kommunikation unter den Beteiligten ohne Worterteilung • Keine Komlinks oder Datapads außer für die Verhandlung notwendig • Keine Bewaffnung im Tribunalraum außer für Wachpersonal Verstöße können mit einer Sitzungsstrafe bis Level 2 oder einem Ausschluss aus dem laufenden Tribunal belegt werden. Bei Ausschluss des Angeklagten wird der Verteidiger zur weiteren Vertretung allein zugelassen.